IMPRESSUM

IBA-Bau GmbH

 

Gewerbegebiet 6

 

6493 Mils bei Imst

 

Tirol | Austria

 

Telefon: +43 5418 20702

 

E-Mail: info@iba-bau.at

 

 

 

Bildrechte:

 

Archiv IBA-Bau GmbH

 

 

 

Konzeption der Website:

 

IBA-Bau GmbH | Marketing

 

Gewerbegebiet 6, 6493 Mils bei Imst

 

ECG DATEN:
Firmenwortlaut: IBA-Bau GmbH
Geschäftsleitung: Bernhard Wege
Firmenbuchnummer: 486514m
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID: ATU 73175912 
Firmensitz: Gewerbegebiet 6, A - 6493 Mils bei Imst / Tirol 
Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Fachgruppe: Baugewerbe
Kammerzugehörigkeit: Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol

Fachgruppen / Berufszweige: 
LI Bauindustrie / Baugewerbe: Holzbau-Meister

 

  • Bauwerksabdichter

  • Holzbau-Meister

 


GOOGLE ANALYTICS:
Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor beschriebenen Zweck einverstanden.

 

HAFTUNG FÜR INHALTE
Die Inhalte aller Seiten wurden mit größter Gewissenhaftigkeit erstellt. Der Dienstanbieter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Qualität der bereitgestellten Informationen. Bezug nehmend auf Schäden jeglicher Art aufgrund der Nutzung oder Nichtnutzung der vorhandenen Informationen sind grundsätzlich Haftungsansprüche ausgeschlossen. Liegt eine Rechtsverletzung vor, so ist eine Haftung erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Die von einer Rechtsverletzung betroffenen Inhalte werden nach bekannt werden umgehend entfernt.


HAFTUNG FÜR LINKS
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 


COOKIE-RICHTLINIEN
Was ist ein Cookie? Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim Besuch einer Internetseite auf Ihrem Gerät abgelegt wird und dabei hilft Ihr Gerät zu identifizieren. Cookies werden genutzt, um Informationen zu speichern, wenn sie verschiedene Seiten einer Website besuchen oder zu einer Website zurückkehren. Sie enthalten keine persönlichen Informationen und können keine Programme ausführen, die einen Virus auslösen könnten.
Cookies verwalten und löschen: Wenn Sie Cookies blockieren oder löschen wollen, können Sie diese Änderungen in den Browsereinstellungen vornehmen. Zur Verwaltung von Cookies ermöglichen Ihnen die meisten Browser, alle Cookies zu akzeptieren oder abzulehnen bzw. nur bestimmte Arten von Cookies zu akzeptieren. Sie können auch einstellen, dass Sie jedes Mal gefragt werden, wenn eine Website ein Cookie speichern möchte. Die Verfahren zur Verwaltung und Löschung von Cookies sind unterschiedlich, je nachdem welchen Browser Sie verwenden. Um herauszufinden, wie Sie das in einem bestimmten Browser machen, können Sie die in den Browser integrierte Hilfe-Funktion nutzen oder alternativ aufrufen. Hier wird Schritt für Schritt erklärt wird, wie sich Cookies in den meisten gängigen Browsern verwalten und löschen lassen.

URHEBERRECHT
Alle Inhalte der vorhandenen Seiten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Nutzung des Inhalts oder jeglicher Teile davon ist nicht zulässig, sondern bedarf der Zustimmung des Dienstanbieters. Dies gilt ebenso für die Urheberrechte Dritter. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Dienstanbieter vor, Anzeige zu erstatten. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch Urheberrechtsverletzungen vorliegen, bitten wir um Mitteilung. Bei berechtigter Feststellung der Rechtsverletzung werden wir die entsprechenden Inhalte unverzüglich entfernen. 


DATENSCHUTZ
Auf unseren Seiten besteht die Möglichkeit, personenbezogene Daten zur Kontaktaufnahme anzugeben. Das ist jedoch nicht zwingend erforderlich, da dies auch per Telefon, Telefax, E-Mail, Post oder persönlich erfolgen kann. In jedem Falle unterliegen die Daten dem Datenschutz, d.h. Ihre erhaltenen Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.


NUTZUNG VON GOOGLE-ANALYTICS
Diese Webseite benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Webseite durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server der Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Webseite auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor beschriebenen Zweck einverstanden.

INFORMATION ZUR ONLINE-STREITBELEGUNG
gemäß Art. 14. Abs. 1 ODR-VO: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über den externen Link zu erreichen.
 

JUDIKATIVE
Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieser Internetseite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

 


AGB's

1. PRÄAMBEL:

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen Auftraggeber (AG) und der GEO-ALPINBAU GmbH als Auftragnehmer (AN) und geben das Gerüst für den Abschluss eines Bauvertrages, insbesondere des Musterbauvertrages der Bundesinnung Bau vor. Dabei stellt die ÖNORM B2110 „Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ Ausgabe 01.03.2011 die vertragliche Basis dar.

 

 

 

2.) VERTRAGSGRUNDLAGEN:

 

das Auftragsschreiben bzw. der Werkvertrag

 

  1. das Verhandlungsprotokoll samt Beilagen (Bauzeitplan, Zahlungsplan)

  2. das mit den vereinbarten Preisen versehene Leistungsverzeichnis

  3. die Ausschreibung des AG samt den Allgemeinen Angebotsbedingungen

  4. die gegenständlichen AGB

  5. die zutreffenden baubehördlichen Bescheide und Genehmigungen

  6. die dem AN vom AG übergebenen und die beim AG aufliegenden Planunterlagen

  7. die Baustellenordnung

  8. die einschlägigen technischen und rechtlichen ÖNORMEN in der zur Zeit der Angebotsabgabe gültigen Fassung, bei Fehlen die entsprechende DIN

 

Bei Widersprüchen der technischen bzw. vertraglichen Grundlagen gilt die jeweils strengere Auflage. Änderungen der Vertragsgrundlagen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Der AN bestätigt, dass er diese Geschäftsbedingungen gelesen und genehmigt hat, sowie allfällige Unklarheiten beseitigt wurden.

 

 

 

3. VEREINBARUNG DER ÖNORM B 2110:

 

Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2110„Allgemeine Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ vom 1.3.2011, soweit diese nicht durch die nachfolgenden Bestimmungen oder durch individuelle Vereinbarungen abgeändert werden.

 

 

 

4. VERGÜTUNG:

 

Ist nichts Abweichendes vereinbart, so ist ein vom AN ausgepreistes Leistungsverzeichnis als unverbindlicher Kostenvoranschlag zu verstehen.

 

4.1 Preisart  (zu 6.3 der ÖNORM B 2110) 

 

4.1.1 Einheitspreisvertrag

 

Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, so erfolgt die Vergütung nach den abzurechnenden Maßen mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis. Es liegt ein unverbindlicher Kostenvoranschlag vor.

 

4.1.2 Pauschalvertrag

 

Wird ein Pauschalvertrag vereinbart, so gilt die Pauschalsumme für die, z.B. durch ein Leistungsverzeichnis, beschriebene Leistung. Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung, die nicht der Risikosphäre des AN zuzuordnen sind, können zu Nachträgen des AN führen.

 

4.1.3 Regieleistungen

 

4.1.3.1 Arbeitskräfte

 

Wird die Vergütung nach Regiepreisen vereinbart, so gelten, falls über die Höhe der Vergütung keine vertragliche Regelung getroffen wurde, die zutreffenden kollektivvertraglichen Sätze zuzüglich 280% des zutreffenden Kollektivvertragslohnes

 

4.1.3.2 Geräte

 

Für die Abrechnung der Gerätemieten (Abschreibung und Verzinsung, sowie Reparaturentgelt), welche in ihrer Höhe nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, kommen je Betriebsstunde 1/170 der monatlichen Gesamtgerätekosten der in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung zur Anwendung. Stoffe, Transporte und Arbeitslöhne werden gesondert abgerechnet.

 

4.1.3.3 Stoffe, Fremdleistungen

 

Stoffe (Baumaterial, Hilfsmaterial), sowie Fremdleistungen werden mit den Einkaufspreisen zuzüglich 15% verrechnet, falls im Bauvertrag keine andere Regelung vereinbart ist.

 

4.2 Preisveränderungen (Preisgleitung)

 

(Zu 6.3.1 der ÖNORM B 2110) Werden im Bauvertrag keine anderen Regelungen getroffen, gelten die Preise als veränderliche Preise. Eine allfällige Preisumrechnung erfolgt nach der ÖNORM B2111 „Preisumrechnung von Bauleistungen“, Ausgabe 1.5.2007 nach den Werten der Baukostenveränderungen(Quelle: BMwA). Besteht im LV keine Preisaufgliederung, wird das Verhältnis LOHN zu SONSTIGES bei allgemeinen Hochbauarbeiten mit 60% / 40% bei Umbauarbeiten und Fassadenarbeiten mit 80% / 20% festgelegt. AGAB Seite 2

 

4.3 Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen (zu 7 der ÖNORM B 2110)

 

4.3.1 Angeordnete Leistungen

 

Für durch den AG oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige der zusätzlichen Kosten durch den AN ein Anspruch auf angemessenes Entgelt und angemessene Verlängerung der Bauzeit. Auf Verlangen legt der AN dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot.

 

4.3.2 Überschreitung des vereinbarten Entgelts

 

Stellt sich bei einem unverbindlichem Kostenvoranschlag, im Sinne des § 1170a (2) ABGB eine beträchtliche Überschreitung des vereinbarten Entgelts als unvermeidbar heraus, so hat dies der AN zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem eine mehr als 15%ige Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2) ABGB ist nicht auf Leistungen i.S.v. Pkt. 3.3.1 anzuwenden.

 

4.3.3 Notwendige Zusatzleistungen

 

Der AG hat Leistungen, die der AN abweichend vom Vertrag ausführt, dann anzuerkennen und zu vergüten, wenn die Leistung zur Vertragserfüllung notwendig war, dem mutmaßlichen Vertragswillen entspricht und die Abweichung für den AG zumutbar ist.

 

4.4. Rechnungslegung und Zahlung (zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

 

4.4.1 Abrechnung

 

Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der erbrachten Leistung gelegt werden. Regierechnungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.

 

4.4.2 Zahlungsfrist  (zu 8.4 der ÖNORM B 2110)

 

Als Zahlungsfrist für alle Rechnungsarten (Teilrechnungen, Abschlagsrechnungen, Schlussrechnung) gilt  21 Tage ab Eingang der Rechnung beim AG oder dessen bevollmächtigtem Vertreter als vereinbart. Ist eine Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch verbessern kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tage nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.

 

4.4.3 Skonto

 

Ist ein Skonto vereinbart und sind die Anspruchsvoraussetzungen zum Skontoabzug gegeben, so ist der AG berechtigt, das Skonto vom Gesamtbetrag laut Schlussrechnung bei der Schlusszahlung abzuziehen. Die Anspruchsvoraussetzungen gelten als erfüllt, wenn alle Zahlungen fristgerecht innerhalb der Skontofrist geleistet wurden. Ein Skontoabzug auf Teilrechnungen ist vorweg unzulässig. Vertritt der AG die Meinung, eine vom AN gestellte Rechnung nicht bzw. nicht in vollem Umfang zahlen zu müssen, hat er dies dem AN innerhalb der Skontofrist unter Angabe der konkreten Gründe bekanntzugeben. Tut er dies nicht oder stellt sich der Einbehalt der Zahlung als unbegründet heraus, verliert der AG die Berechtigung zum Skontoabzug. Eine Zahlung gilt dann als fristgerecht geleistet, wenn der Zahlungsbetrag innerhalb der Skontofrist in der Verfügungsgewalt des AN steht (zB durch Barzahlung, Valutatag des Geldeinganges am Konto des AN).

 

4.4.4 Mangelhafte Rechnungslegung

 

Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen nach Vorlage unter konkreter Aufzählung der Rechnungsmängel zur Verbesserung zurückzustellen.

 

4.4.5 Verzugszinsen

 

Die Verzugszinsen bei nicht zeitgerechter Bezahlung betragen 4% für Konsumenten und  8% für Unternehmen, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz und beginnen auch ohne Einmahnung durch den AN zu laufen.

 

 

 

5. AUSFÜHRUNGSUNTERLAGEN

 

Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen (Pläne, Bescheide, Bewilligungen u. dgl.) sind vom AG so rechtzeitig zu beschaffen und beizustellen, dass eine ordnungsmäßige Arbeitsvorbereitung und Prüfung durch den AN erfolgen kann (siehe Abschn. 5.5.1der ÖNORM B 2110). Sind Ausführungsunterlagen vom AN beizustellen, sind dies vom AG auch zu vergüten, sofern diese keine Nebenleistungen gemäß den einschlägigen fachspezifischen ÖNORMen darstellen, oder durch eigene Leistungspositionen erfasst sind, oder eine andere Regelung im Bauvertrag vorgesehen ist. AGAB Seite 3

 

 

 

6. DOKUMENTATION  (uu 6.2.7 der ÖNORM B 2110)

 

Führt der AN Bautagesberichte, so stehen diese dem AG während der normalen Geschäftszeiten des AN zur Einsicht und für allfällige Eintragungen zur Verfügung.

 

7. ANSCHLÜSSE

 

(Zu 6.2.8.1 der ÖNORM B 2110) Wenn im Bauvertrag keine andere Regelung getroffen ist, so stellt der AG den erforderlichen Wasser- und Stromanschluss dem AN kostenlos in der für die Leistungserbringung notwendigen Dimension an der Arbeitsstelle zur Verfügung. Die Zählerkosten und die Kosten des Verbrauchers trägt der AG. Arbeits- und Lagerplätze, sowie allfällig notwendige Zufahrtswege werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

 

 

8. GEWÄHRLEISTUNG  (zu 12.2 der ÖNORM B 2110)

 

Es gelten die diesbezüglichen Regelungen der ÖNORM B 2110. Für Bauleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Jahre. Für allfällige Gewährleistungsarbeiten hat der AG dem AN Zutritt zum Gewährleistungsobjekt zu schaffen. Bei Gewährleistungsarbeiten, welche der AN auf Anordnung des AG außerhalb der normalen Geschäftszeit durchzuführen hat, sind die dadurch entstehenden Mehrkosten dem AN zu vergüten.

 

 

 

9. SICHERSTELLUNG

 

Auf Verlangen des AN ist vom AG eine Bankgarantie in Höhe der Auftragssumme beizubringen.

 

 

 

10. VEREINBARUNG DER LEISTUNGSSICHERUNG IMINSOLVENZFALL EINES VERTRAGSPARTNERS 

 

(zu 8.7 der ÖNORM B 2110).

 

Der AG kann vom AN nur dann eine Sicherheit gem. 8.7.1 der ÖNORM B 2110 verlangen, wenn der AG mit Zahlungen in Vorleistung tritt (z.B. mit einer Anzahlung). Kommt ein Vertragspartner der Forderung zur Legung einer Sicherheit gem. ÖNORM B 2110 nicht nach, so kann der andere Vertragspartner, unter Setzung einer Nachfrist von einer Woche, bei Nichteinbringung vom Vertrag zurücktreten.

 

 

 

11. BINDUNG AN DAS ANGEBOT

 

Legt der AN unter Zugrundelegung der AGAB ein Angebot, so ist er zwei Monate ab Ende der Angebotsfrist - bei Nichtbestehen einer Angebotsfrist ab Datum des Angebotes - an sein Angebot gebunden.

 

12. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist 6460 Imst, es gilt ausschließlich österreichisches Recht. (Für Verbrauchergeschäfte gilt das jeweilig zuständige Gericht in welchem Sprengel der Verbraucher seinen ordentlichen Wohnsitz hat). AGB / GEO-ALPINBAU GmbH, Gewerbegebiet 6, A-6493 Mils bei Imst  Gültig ab: 01.01.2013

 

Basisdaten:

 

AGAB: Ausgabe 10/2011

 

Herausgegeben von der Bundesinnung Bau.

 

1040 Wien, Schaumburgergasse 20,

 

Copyright: Bundesinnung Bau